Auch Taxi- und Mietwagenfahrer müssen sich während der Fahrt anschnallen. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die die Abschaffung der Ausnahmeregelung beinhaltet, ist mit dem am 29.10.2014 ausgegebenen Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Zur Begründung schrieb das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Bisher mussten sich Personen, die ein Taxi oder einen Mietwagen führen, während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen. Diese Ausnahmemöglichkeit wurde in den siebziger Jahren eingeführt und basierte auf gewalttätigen Übergriffen auf Taxen- und Mietwagenfahrer/innen bei der Fahrgastbeförderung. Durch verschiedene Verbände wurde vorgetragen, dass mittlerweile die Zahl der Verkehrsunfälle eine weitaus größere Gefahr darstelle als die Gefahr durch Überfälle. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird deshalb die bisherige Ausnahmemöglichkeit für Taxi- und Mietwagenfahrer/innen, sich während der Fahrt nicht anschnallen zu müssen, nicht mehr als sinnvoll angesehen und abgeschafft. Damit müssen sich auch Taxi- und Mietwagenfahrer/innen stets anschnallen. Die EU-Kommission wurde bereits über diese Absicht, die Ausnahme im deutschen Recht abzuschaffen, informiert.

Auch der Bußgeld-Katalog wurde dementsprechend erweitert, das Verwarnungsgeld für Fahren ohne Gurt beträgt 30 Euro. Fahren Kinder ohne eine Sicherung mit, werden 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

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