Die im Taxi- wie Mietwagenbereich erteilten Genehmigungen halten nicht „auf ewig“, sondern sie laufen nach ihrer Dauer der Genehmigung auch wieder aus. Normalerweise ist dies nach fünf Jahren bei einem Taxi-Altunternehmer, aber auch bei jedem Mietwagenunternehmer, der Fall.
Bei einem Neubewerber für den Taxiverkehr endet die Genehmigungsdauer bereits nach zwei Jahren, wobei die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten in diesem Zeitraum nicht übertragen werden dürfen.

Rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung, spätestens drei Monate vorher, ist vom Unternehmer eine Wiedererteilung der Genehmigung zu beantragen. Die Behörde wird dem Antrag nur dann entsprechen, wenn sämtliche subjektiven Voraussetzungen beim Antragsteller weiterhin gegeben sind. Der Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung bedeutet auch, dass es kein ununterbrochenes Weiterlaufen der bisherigen Genehmigung gibt. Bei positiver Entscheidung der Genehmigungsbehörde wird die bisherige Genehmigung ungültig. Demzufolge ist auch der Praxissprachgebrauch „Genehmigungsverlängerung “ juristisch nicht exakt.

Die Versäumnis der rechtzeitigen Antragstellung kann erhebliche Folgen haben. Die Verspätung kann das Ende des Unternehmens bedeuten, wenn die Behörde nicht sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil der Unternehmer seine Antragsverspätung ausreichend entschuldigen kann.

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