Taxifahrer sind Dienstleister und befördern entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht nur Geschäftsreisende sowie Nachtschwärmer. In ganz erheblichem Maße werden auch ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder befördert. Wegen dieses weiten und wichtigen Aufgabenbereiches wird von ihnen auch verlangt, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden (§ 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV).

Trotz dieser hohen Verantwortung sind die Voraussetzungen für die Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen (und Mietwagen) vergleichsweise gering. Taxifahrer müssen 21 Jahre alt sein, gewisse körperliche (mit besonderem Schwerpunkt Sehvermögen) und geistige Eignungsvoraussetzungen nachweisen und mindestens zwei Jahre eine allgemeine Fahrerlaubnis besessen haben.

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