Auch Fahrgäste haben Pflichten. Grundsätzlich hat der Fahrgast sich während der Taxi- oder Mietwagenbenutzung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.

Insbesondere ist es ihm untersagt:

– während der Fahrt eigenmächtig die Türen zu öffnen,
– Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu benutzen,
– Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen,
– während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
– in ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug einzusteigen,
– im Fahrzeug zu rauchen,
– Radio- oder Fernsehgeräte sowie sonstige Wiedergabegeräte zu benutzen.

Der Fahrgast hat weiterhin die Pflicht, seine mitgebrachten Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes durch diese nicht gefährdet werden kann. Tiere dürfen bspw. deshalb nicht auf die Sitzplätze.

Von vorneherein ausgeschlossen sind gefährlicheStoffe und Gegenstände, insbesondere:

– explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
– unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die andere Fahrgäste verletzt werden können,
– über die Wagenumgrenzung hinausragende Gegenstände.

Hält sich der Fahrgast trotz Ermahnung nicht an diese Pflichten, kann ihn das Fahrpersonal von der Beförderung ausschließen.

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