Streng juristisch ist die Definition so: Taxi- und Mietwagenverkehr ist Personenbeförderung mit Pkw, noch genauer gesagt Gelegenheitsverkehr mit Pkw.

Der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen findet nach dem Personenbeförderungsgesetzes in verschiedenen Formen statt und wird in §47ff des PBefG geregelt:

– Taxiverkehr
– Ausflugsfahrten
– Ferienziel-Reisen
– Mietomnibusverkehr
– Mietwagenverkehr
– Pooling-Angebote (auch Sammelfahrten genannt) sind seit der Novelle des PBefG 2021 als neue Verkehrsart erlaubt.
– Neue Anbieter wie Uber als Unternehmen mit Pflicht zur Haftung, nicht nur reine Vermittler selbständiger Fahrer

Linienverkehr dagegen ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung mit Kfz, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind. Dazu gehören beispielsweise klassische Buslinien.

Freigestellte Verkehre
Gemischtgenehmigung