Die Identifikation von Taxis ist in der Regel leicht, ihr Aussehen ist bundesweit geregelt. Neben dem hell-elfenbeinfarbenen Anstrich müssen Taxi-Dachschild und Ordnungsnummer sichtbar sein. Farbliche Abweichungen sind über Ausnahmen in derzeit sechs Bundesländern zulässig: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Vorgeschrieben sind ebenso Taxameter und Notalarmanlage.

Für Mietwagen gibt es kein vorgeschriebenes Aussehen, an Ausrüstung ist ein geeichter Wegstreckenzähler und eine Notalarmanlage vorgeschrieben.

Halteplätze
Juristische Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen