Es gibt klare juristische Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen. Taxis sind Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Damit gibt es eine Pflicht zur Beförderung ebenso wie eine Betriebspflicht.Tarife werden von den Gebietskörperschaften bindend vorgeschrieben.

Mietwagen dagegen sind kein Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Sie haben keine Pflicht zur Beförderung, keine festgelegten Tarife und keine Betriebspflicht. Preise werden von den Unternehmen definiert, sie orientieren sich an der Nachfrage und und können auch von Fall zu Fall stark variieren.

Steuern

Bei Personenbeförderungen mit dem Taxi innerhalb der Gemeinde werden sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig, darüber hinaus auch, wenn die Strecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
Bei allen Fahrten mit dem Mietwagen werden neunzehn Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Werbung

Werbung ist auf Taxen erlaubt, mit Ausnahme von politischer und religiöser Werbung. Für Mietwagen gibt es keine Vorgaben.

Identifikation
Kindersicherungspflicht