Es gibt genaue Definitionen darüber, wie Linienverkehr oder im Gegenzug dazu Gelegenheitsverkehr bestimmt sind. Als Gelegenheitsverkehr wird demnach die Personenbeförderung mit Kfz bezeichnet, die nicht Linienverkehr ist (§ 46 PBefG).
Dazu gehört der Taxi- und Mietwagenverkehr.
Linienverkehr dagegen ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung mit Kfz, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind (§ 42 PBefG). Beispielsweise sind die Buslinien.

Kostenentwicklung
Mehrwertsteuer