Manch einer mag es für Haarspalterei halten, aber in der Praxis hat das immense Auswirkungen. Ein Mietwagen ist gemäß Personenbeförderungsgesetz in Deutschland ein Fahrzeug, das mit Fahrer gemietet wird. Hier liegt der große Unterschied zu den Leihwagen. Das sind die Autos für Selbstfahrer aus Autovermietungen.

Der Mietwagen muss nach der Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, er darf nicht – im Gegensatz zum Taxi – unterwegs auf neue Aufträge warten. Das für Taxis erlaubte „Abwinken“ durch Fahrgäste ist dem Mietwagen ebenfalls untersagt. Im Gegensatz zum Taxi ist der Mietwagen kein öffentliches Verkehrsmittel. Um dies deutlich heraus zu stellen, hat der Gesetzgeber in den 80ger Jahren diese klaren Regeln festgelegt. Sie wurden in verschiedenen Urteilen und in der Gesetzgebung bestätigt und vertieft. Nach der jüngsten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes tragen Städte und Gemeinden die Verantwortung für die Kontrolle der Rückkehrpflicht bei Mietwagen, der sie allerdings häufig in ungenügendem Maße nachkommen. In einem Offenen Brief an mehrere Regierungschefs und Stadtoberhäupter sah sich der Bundesverband Taxi und Mietwagen im Sommer 2022 gezwungen, erneut auf die Missstände hinzuweisen: „Zum wiederholten Mal müssen wir auch darauf drängen, die Einhaltung der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wirksam zu kontrollieren und durchzusetzen. Wir beobachten weiterhin, dass diese Pflicht systematisch verletzt wird. Doch Kontrollen und Strafen bleiben aus. Der ehrliche Fahrer ist der Dumme – das darf nicht sein. Setzen Sie geltenden Recht durch – jetzt!“

Gemeinsam ist den Fahrern von Mietwagen – ebenso wie die Taxifahrer: Sie benötigen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Voraussetzung ist ebenso die vorherige amtsärztliche Gesundheitsprüfung und die Prüfung der Ortskenntnis. Diese Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen gilt höchstens fünf Jahre, sie kann danach bei entsprechenden Voraussetzungen weiter verlängert werden.

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