Ob in den Städten oder auf dem Lande: Taxen sind ein fester Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und haben einen flächendeckenden Versorgungsauftrag. Dies ist gesetzlich geregelt (§ 8 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz). Es ermöglicht den Fahrgästen, jederzeit ganz individuell auch die Adressen zu erreichen, die von Bussen und Bahnen nicht oder nicht während der gewünschten Zeit bedient werden.

Deshalb, so die Forderung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V., nach finanzieller Unterstützung: „Busse und Bahnen werden von Vater Staat großzügig bezuschusst. Das Taxi ist Teil des ÖPNV, aber bei der Finanzierung außen vor. Das muss sich ändern, wenn es auch künftig individuelle Mobilität für alle rund um die Uhr geben soll“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen. „Anders als im Linienverkehr muss der Taxi-Fahrgast den Fahrer komplett bezahlen. Eine andere Art der Finanzierung gibt es bislang nicht“.

Das Taxi ist zugleich die personalintensivste Form der Beförderung und wird mit der Beförderungs-, der Betriebs- und der Tarifpflicht gesetzlich genau reglementiert. „Dort wo heute leere Busse übers Land fahren, kommt ein Taxi wie gerufen. Diese Form der On Demand Mobilität ist oft günstiger für den Staat und komfortabler für die Menschen. Damit solche flexiblen Mobilitätskonzepte aber auch in dünn besiedelten Regionen funktionieren, müssen sie in die ÖPNV-Finanzierung aufgenommen werden. Die öffentliche Hand muss hier schnellstmöglich eingreifen, denn sonst geben noch mehr Taxiunternehmen auf – und dann bleibt vielen Menschen auf dem Lande nur noch der Umstieg aufs eigene Auto. Das kann nicht gewollt sein“, betonte Oppermann.

Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2021 wurden neue Formen der Mobilität ermöglicht – der Linienbedarfsverkehr sowie der gebündelte Bedarfsverkehr. „Damit unterliegt das Taxi auch hier den ÖPNV-Pflichten. Es kann aber nicht sein, dass nur Pflichten fixiert werden und bei der Finanzierung macht sich Vater Staat einen schlanken Fuß“, so Oppermann.

Für Taxis gelten hohe technische Standards wie jährliche Hauptuntersuchungen und Eichpflicht der Taxameter. Vorgeschrieben sind ebenso medizinische Checks der Fahrer. Insgesamt werden mit diesen Vorschriften hohe Sicherheitsstandards gewährleistet.

Das Bundesverfassungsgericht stufte Taxis schon 1960 als öffentliches Verkehrsmittel und schutzwürdiges Gemeinschaftsgut im Sinne des Grundgesetzes ein (BVerfGE 11,168 [186f.]) Eine Einschätzung, die das höchste deutsche Gericht zwischenzeitlich mehrfach bekräftigt hat. Leider hat sich der Gesetzgeber noch nicht zu dem längst überfälligen Schritt entschließen können, dieser Bewertung zu folgen.

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