Der Pflichtfahrbereich betrifft den Taxiverkehr und ist definiert als der räumliche Geltungsbereich der in der Taxitarifordnung behördlich festgesetzten Beförderungsentgeltregelungen.
Seine Auswirkungen betreffen die Beförderungs- und Tarifpflicht.
Nur innerhalb des Pflichtfahrbereiches gilt die Beförderungspflicht, also die Verpflichtung, jeden Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrages anzunehmen.
Auch nur innerhalb des Pflichtfahrbereiches gilt die Tarifpflicht, also die Verpflichtung, den geltenden Tarif anzuwenden und ihn weder zu unter- noch zu überschreiten.

Pflichten des Fahrers
Quittung