Taxis können Aufträge für Fahrten überall und jederzeit, auch mit technischen Hilfsmitteln wie Telefon, Zentrale oder App entgegen nehmen. Dies darf auch unterwegs durch „heranwinken“ geschehen.

Bei Mietwagen gilt dagegen: Aufträge dürfen nicht unterwegs entgegen genommen werden. Es dürfen lediglich Aufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz des Unternehmens und/oder am Wohnort des Unternehmers eingegangen sind.

Diese Aufträge müssen für spätere Kontrollen genau erfasst werden. Auch Anrufweiterschaltungen oder Auftragsweiterleitungen per App sind bei Mietwagen in das rollende Fahrzeug nicht erlaubt.
Nach Ende eines Auftrags besteht die gesetzliche Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz. Mietwagen dürfen sich nicht außerhalb des Betriebssitzes aufhalten, um etwaige Fahrgäste aufzunehmen.

Überfallschutzkamera
Tarifanpassungen in Deutschland - in Wuppertal dauert es noch