In Deutschland gibt es einige Sonderformen der Taxibeförderung bzw. Beförderungsarten, die aufgrund der Popularität von Taxi-Dienstleistungen nur den Namen adaptieren.

Zunächst wollen wir einige besondere Taxiformen vorstellen, denen aber gemeinsam ist, dass sie dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen. Eine derartige besondere Form der Beförderung mit Taxi stellt das sogenannte Frauentaxi dar. Es soll vor allem in den Abendstunden Frauen sicher nach Hause befördern.

Daran angelehnt ist auch das Kindertaxi, das in einigen Kommunen für eine altersgerechte Beförderung für Kinder, beispielsweise zu Kindertagesstätten, eingesetzt wird. Für Jugendlich gibt es in ländlichen Regionen das fifty-fifty-Taxi. Hierbei wird mittels eines Gutscheinsystems der Taxipreis durch die Kommune oder aber auch Sponsoren wie Krankenkassen zur Hälfte übernommen, um so einen Anreiz zu setzen, dass Jugendliche nicht unter Einfluss von Alkohol ihr eigenes Auto zur Heimfahrt von der Disco nutzen.

Zudem gibt es eine Reihe von Anbietern, die sich mit griffigen Namen vom normalen Beförderungsangebot abheben wollen, wie beispielsweise Oldtimertaxi. Darüber hinaus benutzen auch andere Dienstleister den rechtlich nicht geschützten Begriff Taxi für Transporte wie „Pizzataxis“ oder „Möbeltaxis“. Auch „Tiertaxis“ sind verbreitet. Sie alle unterliegen nicht dem Personenbeförderungsgesetz.

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