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Wer bei überhöhter Geschwindigkeit am Steuer Textnachrichten am Handy liest und einen tödlichen Unfall verursacht, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Selbst bei einem Geständnis und der Zahlung von Schmerzensgeld darf man nicht automatisch auf Bewährung hoffen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. März 2022 (AZ: III-4 RVs 13/22). Dies zeigt die Konsequenzen wegen unerlaubter Handynutzung, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Angeklagte fuhr mit seinem Auto an einer Stelle mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h. Während er 15 km/h zu schnell fuhr, las er auf seinem Mobiltelefon zwei Textnachrichten, schrieb eine sehr kurze Antwort und legte das Telefon anschließend in der Mittelkonsole ab. Er hatte dabei nicht bemerkt, dass er sich in einer langgezogenen Rechtskurve drei Personen auf Fahrrädern, einer Mutter mit ihrer 3-jährigen Tochter auf dem Fahrradkindersitz und der davor fahrenden 6-jährigen Tochter, näherte. Als er wieder aufschaute, bemerkte er die Familie zu spät, versuchte noch abzubremsen, kollidierte aber noch mit einer Geschwindigkeit von 82 km/h oder mehr mit den Fahrradfahrern. Durch den Unfall wurde die Mutter getötet und die beiden Mädchen schwer verletzt.
Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate verurteilt, ohne Bewährung.
Bei der Strafzumessung wurde zu Gunsten des Angeklagten sein bereits früh abgelegtes umfassendes Geständnis gewertet. Damit ersparte er den Kindern eine belastende Aussage in der Hauptverhandlung. Auch zahlte er ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro, für die der Angeklagte einen Kredit aufnahm. Weiterhin entschuldigte sich der Angeklagte mehrfach. Zudem war er vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich belastet. Zu seinen Lasten ging die überhöhte Geschwindigkeit und die Bedienung seines Mobiltelefons.
Vor allem das Verfassen der Textnachricht stelle eine massive Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar. Daher sei dem Angeklagten insgesamt eine ganz erhebliche Sorg- und Verantwortungslosigkeit vorzuwerfen.
Hinsichtlich einer Bewährung könne zwar eine günstige Prognose gestellt werden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung komme hier jedoch nicht in Betracht: Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe sei zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten, so das Gericht. Das Gericht bewertete insbesondere den vorsätzlichen Verstoß gegen das Verbot, elektronische Geräte wie Mobiltelefone aufzunehmen und zu bedienen, als besonders schwerwiegend. Der Angeklagte habe sich für einen belanglosen Austausch von Textnachrichten über dieses Verbot und die dadurch geschützten Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer ohne Bedenken hinweggesetzt. „Die Tat ist dabei auch Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt“, so das Gericht. Man vertraue von vornherein auf die Aussetzung einer etwaigen Freiheitsstrafe zur Bewährung.