Kleine Fachkunde soll 2023 kommen

Vertreter des Bundesverbands waren im Bundesverkehrsministerium in Berlin, um sich zur „kleinen Fachkunde“ auszutauschen. „Das Ministerium hat in erfreulichem Maße Positionen und Empfehlungen des Bundesverbands aufgegriffen und sich teilweise zu eigen gemacht. Die Richtung stimmt, jetzt kommt es auf eine saubere Umsetzung an“, bilanzierte Verbandspräsident Herwig Kollar im Anschluss an den 75-minütigen Austausch.
Angestrebt wird nach den Plänen des BMDV aktuell eine bundesweit einheitliche, verpflichtende Prüfung. Eine Schulungspflicht ist nicht vorgesehen. Dieses Vorgehen entspricht den Vorschlägen des Verbands. Auch bei den angedachten inhaltlichen Modulen besteht große Übereinstimmung zwischen den Vorstellungen des Ministeriums und des Verbands.

Gegenstand der Erörterung waren darüber hinaus Verfahrensfragen zu Schulung und Prüfung sowie der Umgang mit Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung, die seit Inkrafttreten der PBefG-Novelle aber vor Inkrafttreten einer neuen Fahrerlaubnisverordnung erteilt wurden oder werden. Die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung muss mit den Ländern in verschiedenen Bund-Länder- Fachausschüssen abgestimmt werden, so dass weitere Beratungen ausstehen. Das Verfahren wird wohl im Jahr 2023 zum Abschluss kommen.

„Wir werden den Prozess weiter intensiv begleiten und haben dem Ministerium angeboten, dauerhaft die inhaltliche Ausgestaltung zu unterstützen. Dieses Angebot hat das Ministerium angenommen“, berichtet Kollar. Die Einführung der „kleinen Fachkunde“ war das Ergebnis intensiver Auseinandersetzungen im Rahmen der PBefG-Novelle, bei der sich der Bundesverband schlussendlich mit seiner Forderung nach einer einheitlichen Fahrerqualifikation hatte durchsetzen können. Derzeit gelten in den Ländern unterschiedliche Übergangsbestimmungen.

Foto: Die einheitliche Fahrerqualifikation war eine wichtige Forderung des Bundesverbands bei der Scheuerwehr-Tour 2019. Hier: Guido Borning (Vorsitzender gewerbepolitischer Ausschuss) und Herwig Kollar (damals Vize-Präsident) überreichen den Forderungskatalog an die Vertreterin der Staatskanzlei in Mainz.

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