Abschleppen auf Taxi-Halteplätzen

Parkplätze sind überall knapp, auch in Dresden. Und so kommt es häufig vor, dass die Halteplätze, die eigentlich dem Taxi-Gewerbe vorbehalten sind, zugeparkt werden. Das kann so nicht sein, entschied die Taxi-Genossenschaft in der sächsischen Landeshauptstadt. Die Dresdener Verkehrsbetriebe DVB lässt übrigens auch abschleppen, wenn Autos den Linienverkehr behindern.

Doch daran entzündete sich der Streit, der nun vor Gericht landete – und mit einem Freispruch für Jan Kemper, den Chef der Taxi-Genossenschaft endete. Denn eigentlich gehören die Taxi-Stellplätze offiziell der Stadt. Deshalb darf auch nur die Stadt abschleppen, so stand es in der Anklage. Die Verteidigung betonte aber, dass in der Nacht niemand beim zuständigen Ordnungsamt zu erreichen sei.

Nachzulesen sind die Argumente aus der Verhandlung bei Tag24.

Wichtig für das Taxi-Gewerbe ist, dass die – so die Eigenwerbung der Dresdener Taxi-Genossenschaft – mehr als 450 Fahrzeuge und über 100 Taxi-Halteplätze im gesamten Stadtgebiet gewährleisten können, dass ein Taxi schnell beim Kunden ist und so die individuelle Mobilität nicht auf der Strecke bleibt.

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