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Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss E-Scooter fährt, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen. Dies ist wegen der Gefährdung anderer durch unsicheres E-Scooter-Fahren gerechtfertigt.So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29. Juni 2021 (AZ: 1 Owi 2 SsBs 40/21). Das Fahrverbot gilt dann auch für andere Kraftfahrzeuge, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Mann wurde erwischt, wie er unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter fuhr. Er hatte erheblich Betäubungsmittel konsumiert. Er hätte die relevante Kokain-Konzentration, die zu einer konkreten Beeinflussung geführt hat, erkennen und die Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss vermeiden können, so das Amtsgericht Kaiserslautern in der ersten Instanz. Es verurteilte den Betroffenen deshalb wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain (190 ng/mL) zu einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Zudem verhängte das Gericht ein Fahrverbot von einem Monat.
Dagegen legte der Mann Rechtsbeschwerde ein. Er begründete dies damit, dass beim Verwenden eines E-Scooters nicht regelmäßig ein Fahrverbot anzuordnen sei. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz. Das Regelfahrverbot könne nicht alleine deshalb entfallen, weil es sich um einen E-Scooter gehandelt habe. Es komme bei der Bewertung der abstrakten Gefährlichkeit der Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter nicht auf die geringere Masse und Geschwindigkeit des E-Scooters an. Ausschlaggebend sei vielmehr die Wahrscheinlichkeit, andere Verkehrsteilnehmer mit einer unsicheren oder nicht berechenbaren Fahrweise zu gefährden. Auch einem E-Scooter komme durch die Fahrzeugmasse und die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte zu.
Dies werde noch dadurch verstärkt, dass beim E-Scooter die Beschleunigung erheblich leichter als mit einem konventionellen Fahrrad falle. Diese Geschwindigkeit müsse von dem Fahrer auch beherrscht werden können. Gleichgewichtsbeeinträchtigungen und plötzliche Lenkbewegungen könnten deutlich größere Auswirkungen auf die Fahrweise und dadurch hervorgerufene kritische Verkehrssituationen für andere Verkehrsteilnehmer haben. Bei einem alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss agierenden Verkehrsteilnehmer würde diese Gefahrenlage verstärkt.