Taxi und Mietwagen: 75 Jahre Verbandsgeschichte

Vor 75 Jahren, im Oktober 1947, gründeten in der damaligen britischen Besatzungszone einige weitsichtige Männer die „Arbeitsgemeinschaft Personenverkehr für das Bundesgebiet e.V.“ (AGP). Im Laufe der Jahre ist daraus der „Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.“ (BVTM) geworden. In Berlin wurde jetzt an die wechselvolle Verbandsgeschichte erinnert.

Deutschland lag in Trümmern, bezahlt wurde mit Reichs- und Rentenmark. Dennoch blickten 1947 viele im „Droschkengewerbe“ nach vorn und gründeten den ersten Verband, um ihre Interessen durchzusetzen. Die AGP war ein Zusammenschluss von Regional-, Landes- und Fachorganisationen einschließlich Omnibussen. Intensiv wird die Auseinandersetzung um sogenannte Export-Taxis geführt, die in der US-Besatzungszone und im US-Sektor von Berlin fahren – denn sie befördern ausschließlich amerikanische Militärangehörige. Gegen Dollar, das war ein lukratives Geschäft. Und bald gibt es die Beförderung für jedermann, mittlerweile wird überall mit der D-Mark bezahlt.

1958 verabschiedete der Bundestag eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Unter anderem stand in dieser Version des PBefG, dass neben Taxis auch Mietwagen kontingentiert werden. Diesen weitgehenden Eingriff musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden – und das Karlsruher Urteil wirkt bis heute. Das Taxi wird klar im ÖPNV verortet, Mietwagen als relativ freier Markt davon abgegrenzt.

1961 wird das PBefG erneut novelliert – und unter deutlicher Mitsprache der AGP gelingt die Reform besser als die alte. Neben der nun fixen Verankerung des Taxis im ÖPNV gibt es steuerliche Vorteile gegenüber dem Mietwagengewerbe und die Fachkundeprüfung wird ebenso wie die Betriebspflicht eingeführt. Zudem sind alle Taxis nun schwarz und haben ein Dachzeichen.

In den 70gern wandelt sich die Farbe von schwarz zu hellelfenbein. Ordnungsnummern werden eingeführt, auf der Beifahrerseite müssen zwei Türen sein. Man redet in dieser Zeit auch schon über Fachkräftemangel und alternative Antriebe. Und die Funkvermittlung wird breit genutzt.

1982 kommt die nächste Taxi-Novelle. Der Konzessionshandel muss geregelt werden und es soll eine zeitgemäße Antwort auf die Abgrenzung von Taxis und Mietwagen geben. Denn der Sprechfunk macht eine ad-hoc-Beförderung auch im Mietwagen möglich. 1983 trat die Novelle in Kraft und die beiden bisherigen Verbände BDP und BDT bilden zusammen den BZP, den Bundes-Zentralverband des Deutschen Verkehrsgewerbes mit Pkw. 2019 wird dann der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. daraus hervorgehen.

2021 folgt die bisher letzte Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Ein anonymes Eckpunktepapier wurde einigen Zeitungsredaktionen in Berlin zugespielt. Viele Sternfahrten, Demonstrationen, Mahnwachen und vor allem Gespräche auf allen Ebenen hat das Gewerbe unter dem Stichwort „Scheuerwehr“ auf die Beine gestellt. Die Reform fällt dann auch deutlich anders aus, als es das Eckpunktepapier vorsah.

Fazit: Vieles hat der Bundesverband in den vergangenen Jahren erreicht. Aber die Aufgaben werden nicht kleiner. E-Mobilität, Fachkräftemangel, Inflation und Energiekrise sind nur einige Stichworte. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V., sagte in seiner Präsentation auf der Taxi Driving Innovation im Herbst 2022: „Man sagt, Geschichte wiederholt sich nicht – aber sie reimt sich. Ich freue mich darauf, dieses Gedicht mit Ihnen gemeinsam weiterzuschreiten.“

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