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Ein Jahr Personenbeförderungsgesetz: Wo stehen wir heute?
Lange wurde um das Personenbeförderungsgesetz gerungen – wie ist der Stand heute? Das war Thema einer Podiumsdiskussion zur Taxi Driving Innovation im September. Der Tenor: Es nicht noch nicht viel passiert.
Zur Erinnerung: Die Novelle zum Personenbeförderungsgesetz ist im Frühjahr 2021 verabschiedet worden und trat im Sommer vergangenen Jahres in Kraft. Damit haben die Kommunen nun ein Werkzeug an der Hand, um die Mobilität in ihrem Sinne zu regeln. Allerdings: Viel ist nicht passiert. Der Bundesverband Taxi hat daher für die Kommunen einen Leitfaden bereit gestellt, in dem die neuen Möglichkeiten im Gelegenheitsverkehr erläutert werden.
Der Präsident des Bundesverbandes, Herwig Kollar, ging hart mit den Kommunen ins Gericht: Keine wolle die erste sein. Nach der letzten Novelle des PBefG habe es insgesamt sieben Jahre gedauert, bis alle unklaren Formulierungen im Gesetz letztinstanzlich vor Gericht geklärt waren. Da liege nun mal in der Sache. Aber die Städte heute, bis hin zu den großen Metropolen, scheuten das Risiko, auch mal einen Fehler zu machen. Die Verwaltungen mache von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch.Die Leidtragenden dabei seien die Taxi-Unternehmen, da die erkämpfte Rechtsgrundlage nicht konsequent genutzt werde.
Zuvor hatte in der Debatte Linkspolitiker Kristian Ronneburger, MdA, Chef des des Ausschusses für Mobilität im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt, dass seine Partei von Anfang an die Konkurrenz zwischen dem Taxi-Gewerbe und neuen Anbietern wie Uber sehr kritisch gesehen habe. Einerseits sei der Verbraucherschutz auf der Strecke geblieben, wenn Tarife in besonderen Situationen wie bei schlechtem Wetter oder am Jahresende auf ein Vielfaches kletterten. Zum anderen sei auch der Schutz der Beschäftigten nicht gewährleistet, wenn Dumpinglöhne und überdurchschnittliche Arbeitszeiten an der Tagesordnung seien.
Ein interessanter Aspekt in der Diskussion aus Österreich: Dort gibt es ja das sogenannte Einheitsgewerbe. Christian Holzhauser, Geschäftsführer des Wiener CC Taxicenter, sagte: „Wogegen Sie erfolgreich gekämpft haben – wir haben es dann aktiv betrieben“. Dies sei allerdings nach zwei Gerichtsurteilen auch historisch gewachsen. Es gebe in Österreich keine Betriebspflicht mehr, aber eine Beförderungspflicht.
„Wir brauchen dringend eine mutigere Verwaltung“, betonte Herwig Kollar. Letztlich könne kein Anwalt und kein Berater zu einhundert Prozent sagen, was richtig sei. Das Gesetz müsse sich in der Praxis bewähren – und da leiste der Bundesverband mit dem Leitfaden einen wichtigen Beitrag für die Kommunen.
Den Leitfaden für Kommunen gibt es hier zum kostenlosen Download.