Ausnahmen vom Fahrverbot möglich

Bei Fahrverboten können Gerichte auch Ausnahmen machen – zum Beispiel bei Berufskraftfahrern. Es können auch Ausnahmen vom Fahrverbot, beispielsweise für eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen, gemacht werden. Eine Differenzierung nach dem Halter, beispielsweise nach der Fahrzeugflotte eines Transportunternehmens oder der Bundeswehr, geht jedoch nicht.

In dem Fall war ein Mann mit 41 Stundenkilometern zu viel auf dem Tachometer geblitzt worden und erhielt eine Geldbuße von 320 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Das Fahrverbot betraf Kraftfahrzeuge aller Art, „wobei Fahrzeuge der Bundeswehr hiervon ausgenommen“ wurden.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist es nicht möglich, ein Fahrverbot nur Hinblick auf den Halter auszunehmen. Denkbar sei es vielmehr, dass alle Fahrzeuge einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse von der Sperre ausgenommen werden.

Oberlandesgericht Naumburg
Entscheidung vom 28. Dezember 2021
Aktenzeichen AZ: 1 Ws 219/21

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