Welche Rechte haben Fahrgäste im Taxi?

Die meisten Fahrgäste in Taxis kennen instinktiv ihre Rechte, aber es gibt eben auch Ausnahmen. Darum hat die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nun einen Flyer veröffentlicht, der an Fahrgäste verteilt sowie ausgelegt wird. In jüngster Vergangenheit war es am Flughafen, auf der Reeperbahn und am Hauptbahnhof vermehrt zu Beschwerden von Fahrgästen über Verstöße gegen das geltende Recht gekommen.

Einige Beispiele aus dem Flyer: Das Taxi darf am Taxistand frei gewählt werden, heißt es da unter anderem. Auch die Länge der Strecke wird benannt und konkret angegeben, dass jedes Ziel in Hamburg angesteuert werden muss – unabhängig von der Länge der Fahrtstrecke. Fahrten dürfen nicht aufgrund der Alkoholisierung von Fahrgästen abgelehnt werden. Festpreise sind tabu, es muss das Taxameter bei der Abfahrt eingeschaltet werden. Und der Zuschlag von acht Euro gilt nur, wenn mehr als vier Personen in einer Taxe fahren oder eine Großraumtaxe vorbestellt wird. Andere Zuschläge gibt es nicht und Fahrgäste können am Ende der Fahrt eine Quittung verlangen. Wer eine Beschwerde melden wolle, kann dies per Mail tun mit Angabe des Kennzeichens und der Uhrzeit, heißt es weiter. Wenn Anzeigen wegen Verstößen in der Verkehrsgewerbeaufsicht eingehen, werden diese konsequent verfolgt. Bei vermehrten Verstößen in einem Taxiunternehmen droht sogar der Entzug der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit.

Verstöße gegen die Hamburger Taxenordnung und das Personenbeförderungsgesetz, so schreibt die BVM, stellen nicht nur Ordnungswidrigkeiten dar, sie rücken auch die überwiegende Mehrzahl der serviceorientierten Fahrerinnen und Fahrer in ein schlechtes Licht.

Ausnahmen vom Fahrverbot möglich
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