Taxiinnung stellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Berliner Senatorin

Seit dieser Woche ist es offiziell – nach langem Ringen werden auch in Berlin die Taxitarife angehoben, um rund 20 Prozent werden die Entgelte für die Beförderung steigen. Allerdings: Beantragt wurde die Erhöhung bereits vor einem Jahr. Die Erhöhungen des Mindestlohns waren entweder schon beschlossen oder absehbar, die Kosten für Kraftstoffe nahmen ebenfalls zu. Und was machte der Berliner Senat? Erst einmal nicht, bemängelt die Taxibranche in der Hauptstadt und erhebt nun Dienstaufsichtsbeschwerde bei Präsidenten des Berliner Abgeordentenhauses gegen die Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Abteilung Mobilität VI C 55-Re. Unterschrieben ist der Brief vom Chef der Berliner Taxiinnung, Leszek Nadolski.

„Die zuständige Senatsverwaltung war nicht in der Lage, die notwendige Tarifanpassung rechtzeitig durchzuführen und § 39 PbefG wurde nicht eingehalten. Dadurch sehen wir die Fürsorgepflicht der Behörde gegenüber dem Taxigewerbe
komplett vernachlässigt. Bei der Fürsorgepflicht handelt es sich um eine Schutzpflicht der Behörde gegenüber dem Taxigewerbe. Außerdem weisen wir die Aussage der Verantwortlichen entschlossen zurück, dass die Verbände selbst die Verantwortung für die Verzögerung verschuldet haben“, heißt es in dem Schreiben.

Im Herbst 2021 hatte die neue Bundesregierung ihre Pläne zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro publik gemacht. Am 02. November 2021 stellten die Berliner Taxiverbände einen Tarifantrag bei der zuständigen Senatsverwaltung. Die Untätigkeit aus der Senatsverwaltung führte dazu, dass das Berliner Taxigewerbe sich heute in einem Zustand der Auflösung befindet, heißt es in dem Schreiben an Dennis Buchner, den Präsidenten des Berliner Landesparlaments. Und weiter: Seit Monaten nur durchschnittliche Umsätze um die 20 Euro pro Stunde generiert.

„Deshalb legen wir gegen die behördlichen Entscheidungen und Maßnahmen, die wir für unzweckmäßig halten, eine Dienst- und eine Fachaufsichtsbeschwerde ein. Eine Fürsorgepflicht der Behörde gegenüber dem Taxigewerbe kann nicht einfach ausgesetzt werden. Wir sind ein Teil des ÖPNV und zuständig für die individuelle Mobilität der Berliner.“

Zur Info: Der Grundpreis in Berlin erhöht sich nun in den Tarifstufen 2 und 3 von 3,90 Euro auf 4,30 Euro. In der Tarifstufe 2 beträgt der Kilometerpreis mit der neu eingeführten Kilometerstaffelung statt bisher 2,30 Euro für die ersten 7 km nun für die ersten 3 km 2,80 Euro, ab 3 bis 7 km 2,60 Euro und ab 7 km statt bisher 1,65 Euro nun 2,10 Euro je Kilometer. Entsprechend angepasst wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald auch der Flughafentarif (Tarifstufe 3). Der Kurzstreckenpauschaltarif (Tarifstufe 1) bleibt mit 6 Euro unverändert.

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