Wenn die Motorhaube plötzlich hochklappt – ist das ein TÜV-Fehler?

Wenn ein TÜV-Prüfer die Motorhaube nicht richtig schließt und das entsprechend kontrolliert, dann ist er verantwortlich. Öffnet sich die Motorhaube während der Fahrt muss das Land für den TÜV den entstandenen Schaden und die Anwaltskosten ersetzen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 03. Juni 2022 (AZ: 6 U 31/22).

Als zwei Frauen mit dem Auto auf die Autobahn fuhren, klappte auf einmal die Motorhaube hoch und die Sicht war versperrt. Geistesgegenwärtig konnten die beiden auf den Seitenstreifen fahren. Personenschaden gab es keinen. Aber der Renault hatte einen Totalschaden. Kurz zuvor war der Ehemann der Fahrerin beim TÜV gewesen und hatte die orangene Plakette erhalten. Er verklagte das Land Niedersachsen auf Schadensersatz. Zunächst ohne Erfolg. Das Landgericht wies die Klage ab und argumentierte, ein Verschulden des TÜV-Prüfers stehe nicht fest. Der Prüfer hatte vor Gericht ausgesagt, er kontrolliere nach der Prüfung des Motors stets standardmäßig, dass die Motorhaube wieder ordnungsgemäß einraste.

Der Kläger war dann aber beim Oberlandesgericht erfolgreich. Ein gerichtlich hinzugezogener Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verriegelt gewesen war. Der ganze Schließmechanismus sei entfettet und trocken gewesen. Dies habe dazu geführt, dass das Schloss nicht richtig arretiert habe. Offenbar habe der Prüfer die Arretierung der Motorhaube nicht sichergestellt. Eine andere Schadensursache schloss der Sachverständige aus. Insbesondere könne ausgeschlossen werden, dass der Kläger oder seine Frau die Motorhaube nach der TÜV-Untersuchung geöffnet und nicht wieder richtig verschlossen hätten. Für sie hätte so kurz nach dem TÜV auch keine Verpflichtung bestanden, das Auto noch einmal zu kontrollieren. Der Kläger bekam den Totalschaden und die Rechtsanwaltskosten ersetzt.

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