Der Pflichtfahrbereich betrifft den Taxiverkehr und ist definiert als der räumliche Geltungsbereich der in der Taxitarifordnung behördlich festgesetzten Beförderungsentgeltregelungen. Seine Auswirkungen betreffen die Beförderungs- und Tarifpflicht. Nur innerhalb des Pflichtfahrbereiches. Weiter…